Fachbeirat Glücksspiel
Der Fachbeirat Glücksspiel (Fachbeirat nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV) unterstützt die Bundesländer bei der Umsetzung des GlüStV insbesondere im Hinblick auf den Spielerschutz. Der Fachbeirat besteht aus sieben Mitgliedern, die von folgenden Organisationen vorgeschlagen werden:
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (ein Sitz)
- Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht) (ein Sitz)
- Fachverband Glücksspielsucht (FAGS) (ein Sitz)
- Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) (zwei Sitze)
- Kriminologische Institute (je zwei Sitze).
Im Hinblick auf den Spielerschutz besorgt uns die ausufernde Werbung für Sportwetten. Auf Basis wissenschaftlicher Befunde zählen Sportwetten zu den besonders gefährlichen Glücksspielangeboten, die in besonderem Maße zu einer Suchtentwicklung beitragen können. Gleichzeitig ist bekannt, dass Werbung entscheidend zu einer problematischen Nutzung von Glücksspielangeboten führen kann. Daher unterstützt der Fachbeirat uneingeschränkt die Ziele des Bündnisses gegen Sportwetten-Werbung.