Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern

Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) ist die zentrale Schnittstelle aller an der Prävention, Suchthilfe, Suchtforschung und Beratung bei Glücksspielsucht beteiligten Organisationen und Akteure. Beteiligt an der LSG sind die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen, das Institut für Therapieforschung und der Betreiberverein der Freien Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. Die LSG wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanziert, ist nicht weisungsgebunden und arbeitet fachlich unabhängig.

Bereits in ihrer Stellungnahme zum GlüStV 2021 hat die LSG auf folgendes hingewiesen: „Werbung verfolgt den Zweck, potenzielle Neukund*innen zu gewinnen sowie Vielspieler*innen dauerhaft zu binden. Glücksspielwerbung spricht auch Jugendliche bzw. junge Erwachsene und damit eine vulnerable Personengruppe an. Es ist kaum möglich zu verhindern, dass durch Werbung auch Minderjährige angesprochen werden. Werbung für Glücksspiele ist aus Gründen des Jugend- und Spielerschutzes auf ein absolutes Minimum zu begrenzen.“ Ferner forderten wir, das Werbeverbot für Online-Glücksspiele auf den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:30 Uhr zu erweitern und Werbung für Sportwetten in diesem Zeitraum ebenso zu verbieten. „Darüber hinaus ist Dachmarkenwerbung für Glücksspiele auf Trikots, Banden und ähnlichen Werbemitteln in Sportstätten zu untersagen.“ Daher unterstützen wir das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung, welches sich für ein weitgehendes Verbot der Werbung für Sportwetten einsetzt.

Website: www.lsgbayern.de

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