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Überarbeitete Fassung vom 26. August 2022
Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung (BgSwW) setzt sich für die weitestgehende Einschränkung von Sportwetten-Werbung ein und fordert die beteiligten Institutionen im Sport zur Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und zur Stärkung von Forschung und Prävention auf.
Das BgSwW ist ein auf Initiative von Fan-Organisationen im Fußball gegründetes Bündnis ohne konkrete Rechtsform, das Institutionen und Einzelpersonen miteinander verbindet, die zur Thematik Sportwetten (und Glücksspiel allgemein) in der Präventionsarbeit, Forschung, Sucht- und Selbsthilfe tätig sind oder ein persönliches Interesse an der Unterstützung der Ziele des Bündnisses haben.
Das BgSwW wendet sich entschieden gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus, diskriminierende Äußerungen, Positionen und Praktiken stellen einen Ausschlussgrund für Mitglieder und Mitarbeitende dar.
Die Geschäftsführung des BgSwW sowie die einzuhaltenden Verfahren regelt diese Geschäftsordnung.
Mitglied im BgSwW kann jede Institution oder jede Person werden, die die unter „Unsere Forderungen“ hinterlegten Inhalte teilt, diese Geschäftsordnung anerkennt und sich aktiv bzw. passiv unterstützend einbringen will. Für eine Institution können mehrere Vertretungspersonen im BgSwW aktiv sein.
Mitarbeitende von Glücksspielanbietern und Personen, die geschäftliche Beziehungen zu Glücksspielanbietern unterhalten, können nicht Mitglied im BgSwW werden.
Ein Mitglied gilt mit seiner schriftlichen Erklärung zur Teilung der unter „Unsere Forderungen“ hinterlegten Inhalte und der Anerkennung der Geschäftsordnung als Mitglied, wenn von keinem anderen Mitglied hierzu berechtigt Einspruch erhoben wird. In diesem Falle entscheidet das Plenum der Mitglieder nach Aussprache über die Mitgliedschaft per Mehrheitsbeschluss. Einzelpersonen, die den übrigen Bündnis-Mitgliedern unbekannt sind, stellen sich zur Aufnahme zusätzlich schriftlich zu persönlichem Hintergrund und Motivation für den Bündnis-Beitritt vor. Die Erklärung ist an das Organisations-Team zu richten.
Die Mitglieder des BgSwW sind gleichberechtigt und verfügen bei Beschlüssen über jeweils eine Stimme. Institutionen, die mit mehreren Personen im BgSwW vertreten sind, einigen sich bei Beschlüssen auf eine gemeinsame Position und geben eine Stimme für ihre Institution ab. Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden.
Institutionen und Einzelpersonen, die nach außen nicht als Mitglied des BgSwW auftreten wollen oder können, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich als aktiv Mitarbeitende und auf sonstige unterstützende Weise einzubringen. Bei Beschlüssen haben Mitarbeitende Rederecht, aber kein Stimmrecht. Mitglieder und Mitarbeitende werden innerhalb des Bündnisses transparent kommuniziert.
Der Austritt aus dem BgSwW erfolgt durch Erklärung an das Organisations-Team oder durch Ausschluss durch Mehrheitsbeschluss des Plenums.
Die anfallenden administrativen Aufgaben werden durch das Organisations-Team bearbeitet. Hierzu gehören insbesondere die Koordination und Kommunikation im Bündnis und die Vorbereitung von Sitzungen, sowie die Führung und Verwaltung der Mitglieder- und Mitarbeitenden-Daten.
Die Vertretung des BgSwW gegenüber der Öffentlichkeit erfolgt durch das Sprecher*innen-Team. Bis zu seiner Benennung übernimmt das Organisations-Team dessen Funktion und vermittelt ggf. Anfragen an weitere Bündnis-Mitglieder. Das Sprecher*innen-Team soll nach Möglichkeit aus Vertreter*innen der verschiedenen Perspektiven bestehen (Fanvertretung, Forschung, Präventionsarbeit, Sucht- und Selbsthilfe, Betroffene). Grundsätzlich ist jedes Mitglied berechtigt, in der Öffentlichkeit über das BgSwW auf Basis von „Unsere Forderungen“ und der Geschäftsordnung zu sprechen.
Das Bündnis organisiert seine übrigen Tätigkeiten in weiteren Teams, die ihre Aufgaben selbständig wahrnehmen und Ergebnisse dem Plenum zur Diskussion und zum finalen Beschluss präsentieren.
Die Mitglieder und Mitarbeitenden ordnen sich eigenständig den Teams zu und achten auf eine gut funktionierende Arbeitsstruktur. Nach Möglichkeit bestimmen die Mitglieder und Mitarbeitenden eines Teams eine Person aus ihrer Mitte zur Ansprechperson für dieses Team, die die Arbeit des Teams koordiniert.
Bündnistreffen im Plenum finden in der Regel online per Videokonferenztool statt. Sie werden durch das Organisations-Team per eMail einberufen, möglichst mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche. Die Tagesordnung kann mit der Einladung vorläufig festgelegt und bei Bedarf zu Sitzungsbeginn ergänzt oder verändert werden. Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll verfasst, das den Mitgliedern und Mitarbeitenden zugeht.
Die interne Kommunikation erfolgt per eMail und über die Plattform „Slack“. Alle Mitglieder und Mitarbeitenden können über diese Kanäle Diskussionen verfolgen und sich inhaltlich einbringen.
Beschlüsse werden in der Regel auf den Sitzungen gefasst, können aber auch per Abstimmung auf Slack erfolgen. Bei Beschlüssen auf Slack ist eine Deadline von mindestens drei Werktagen anzugeben, es sei denn, der Beschluss gilt als Eilbeschluss, dann gilt als Deadline eine Frist von 24 Stunden.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit je einer Stimme. Das BgSwW ist beschlussfähig, wenn eine Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde bzw. ein Beschluss auf Slack mit ausreichend kommunizierter Deadline erfolgt, unbesehen der Anzahl derer, die bei der Sitzung anwesend sind oder sich an der Abstimmung beteiligen.
Angestrebt werden Konsens-Entscheidungen nach inhaltlicher Diskussion. Sollte ein Konsens nicht möglich sein, entscheidet die einfache Mehrheit. Enthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen.
Die Mitglieder und Mitarbeitenden des BgSwW sind nicht verpflichtet, sich finanziell einzubringen. Ein freiwilliger Mitgliedsbeitrag ist willkommen.
Anfallende Kosten für das BgSwW werden je nach Art möglichst von denjenigen Mitgliedern oder Mitarbeitenden übernommen, die sich dazu in der Lage sehen. Ist eine Kostenübernahme zu einer Zahlungsverpflichtung nicht vorab geklärt, kann das BgSwW diese nicht eingehen.
Die Mitglieder und Mitarbeitenden des BgSwW engagieren sich im Wesentlichen ehrenamtlich im Bündnis. Entstehen durch diese Tätigkeit Mehrkosten in nicht selbst tragbarer Höhe, so ist vorab deren Finanzierung zu klären. Falls ein Mitglied oder ein*e Mitarbeitende*r dem BgSwW eine Leistung erbringt, die zu vergüten ist, muss es sich um eine Leistung mit großem Mehrwert für das BgSwW handeln, was gegenüber den anderen Mitgliedern und Mitarbeitenden transparent zu machen ist.
Über die Freigabe finanzieller Mittel beschließt das Organisations-Team und kommuniziert erfolgte bzw. beabsichtigte Ausgaben an das Plenum. Zahlungen bis zu 50 € kann das Organisations-Team ohne Deadline tätigen. Bei Zahlungen ab 50 € gilt eine Informations-Frist von mindestens 24 Stunden, innerhalb dieser vom Plenum Diskussionsbedarf angemeldet werden kann. Über erhaltene Einnahmen oder getätigte Ausgaben informiert das Organisations-Team das Plenum auf der jeweils folgenden Sitzung.
Das BgSwW finanziert sich unabhängig von Zuwendungen aus der Glücksspiel-Industrie.
Die überarbeitete 2. Fassung der Geschäftsordnung des Bündnisses gegen Sportwetten-Werbung wurde am 26. August 2022 von den Mitgliedern des BgSwW verabschiedet.
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